Eine sinnvolle Alternative zum Gang vor Gericht.
Mediation ist ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren konstruktiver Konfliktregelung, bei dem die Parteien eines Rechtsstreits mit Unterstützung eines Dritten, des sog. Mediators, einvernehmliche, fall- und problemspezifische Regelungen suchen und selbst erarbeiten. Ziel ist eine ebenso schnelle wie tragfähige außergerichtliche Konfliktlösung, die von allen beteiligten Parteien getragen wird. Die Mediatoren als neutrale Vermittler zwischen den Streitparteien sorgen dabei für die Kommunikation und den Ausgleich zwischen den Parteien.
Das Verfahren der Mediation kommt beispielsweise in Familiensachen, bei Erbstreitigkeiten sowie im Bereich des Zivil-, Bau- und Arbeitsrechts mit Erfolg zur Anwendung.
Rechtsanwälte Dr. Nüsslein, Sättler PartGmbB verfügen über speziell ausgebildete und erfahrene Mediatoren.
Unsere Mediatoren sind Gabriele Berger und Hermann Sättler.